AGB's und organisatorische Hinweise
Unser Tipp
Viele Seminare sind sehr schnell ausgebucht. Deshalb empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Rufen Sie uns an, sobald Sie sich für ein Seminar entschieden haben und lassen Sie sich, für Sie unverbindlich, einen Seminarplatz reservieren. Bei Reservierung bitten wir Sie um eine schriftliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen.
Rundum-Service
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung des Seminars. Die Seminargebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung rechnen wir über Ihren Betriebsrat direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Das bedeutet für Sie: Die lästige Vorkasse und Extra-Abrechnung entfällt und Sie können sich voll und ganz auf das Seminar konzentrieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unseren Seminaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Rechnung
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Seminarbeginn senden wir Ihnen eine Meldebestätigung, die Anfahrtsbeschreibung mit Hotelhinweisen und die Seminarrechnung zu. Die Rechnung sollte vor Seminarbeginn überwiesen werden.
Ausfallgebühren
Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Bei Abmeldungen bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Die Ausfallgebühren betragen:
In der 4. Woche vor Seminarbeginn 25 %
In der 3. Woche vor Seminarbeginn 30 %
In der 2. Woche vor Seminarbeginn 35 %
In der 1. Woche vor Seminarbeginn 40 %
der Seminargebühr. Bei Nichterscheinen berechnen
wir 100% der Seminargebühr.
Absagen, die 1-3 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichterscheinen behandelt. Unter Umständen können bei kurzfristiger Absage
auch Stornogebühren des Tagungshotels in Rechnung gestellt werden.
Seminarabsage
Es kann vorkommen, dass ein Seminar abgesagt werden muss. In diesem Fall werden bereits angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer sofort, in der Regel spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn, schriftlich informiert. Eine Seminarabsage behalten wir uns aus wichtigen Gründen vor. Dies könnte zum Beispiel der Ausfall der Referenten oder eine viel zu geringe Teilnehmerzahl sein. Ein Schadensersatz gegen die Bildungskooperation kann daraus nicht geltend gemacht werden.
Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während Aktivitäten im Rahmen eines eventuellen Begleitprogramms zum Seminar unterliegen Sie nicht diesemVersicherungsschutz. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.