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Betriebsverfassungsgesetz für die Schwerbehindertenvertretung

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I oder Teilhabepraxis I, Arbeits- und Gesundheitsschutz I


Bücherpaket

Fachliteratur ist im Seminarpreis enthalten


Referenten

Tobias Hölscher,

Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter, Bizerba GmbH & Co. KG, Balingen

 

Reiner Schalk,

Schulung und Sozialberatung, Dipl. Sozialarbeiter, Magister, Worms

 

Damit Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat die Interessen der Schwerbehinderten erfolgreich vertreten können, benötigen Sie Kenntnisse über die Arbeit des Betriebsrats. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte werden beispielhaft erörtert. Das Seminar ermöglicht den Schwerbehindertenvertrauenspersonen die Rechte des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsrecht zu erkennen, um gemeinsam mit dem Betriebsrat zum Wohle der schwerbehinderten Beschäftigten zu agieren. Hierdurch soll, durch die Bündelung der Rechte beider betrieblicher Interessenvertretungen, die Entwicklung von gemeinsamen Strategien ermöglicht werden. Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung insbesondere der folgenden gesetzlichen Bestimmungen vermittelt: BetrVG §§ 28,  32, 35; BetrVG § 75; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1, Nr.7; BetrVG § 99 Abs. 1 Nr.1; SGB IX § 95.

 


Seminarinhalt

  • Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats für die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung nutzen
  • Personelle Angelegenheiten Schwerbehinderter und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats bei Personellen Einzelmaßnahmen


Nutzen

Sie lernen die Rechte des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsrecht kennen und können gemeinsam mit dem Betriebsrat zum Wohle kranker, behinderter und schwerbehinderter Beschäftigten aktiv werden.

Mit Kenntnissen über die Rechte beider betrieblicher Interessenvertretungen wird die Entwicklung gemeinsamer Strategien ermöglicht.

 

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