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Rechtswirksame Beschlussfassung des Betriebsrats und die Niederschrift

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

EHZ Rechtsanwälte

Reutlingen

 

Protokolle sind unerlässlich. Die Protokollführung wird jedoch oft als unangenehme Pflicht verstanden. Gleichzeitig handelt es sich um das wohl am meisten unterschätzte Thema, denn mögliche Fehlerquellen und die daraus folgenden Probleme sind zahlreich. Welche Rolle eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Vermeidung von Formfehlern spielen, zeigt sich häufig erst in einer Konfliktsituation. Eine ordnungsgemäße Protokollierung bietet die Gewähr, die rechtswirksame Beschlussfassung des Betriebsrats zu dokumentieren. Für den Betriebsrat, insbesondere für dessen Vorsitzenden und Stellvertreter, ist es deshalb wichtig zu wissen, wann und wie etwas schriftlich festgehalten werden muss.


Seminarinhalt

  • Einladung zu Betriebsratssitzungen, §§ 29 und 26 BetrVG
    • Zuständigkeit 
    • Mitteilung der Tagesordnung 
    • Einzuladende Personen: Mitglieder, Ersatzmitglieder 
    • Rechtliche und tatsächliche Verhinderungsgründe
  • Durchführung der Betriebsratssitzungen, § 29 BetrVG: Leitung und Hausrecht 
  • Beschlussfassung, §§ 33 und 29 Abs. 2 BetrVG
    • Beschlussfähigkeit 
    • Rechtzeitige Ladung und Mitteilung der aussagekräftigen Tagesordnung
  • Sitzungsniederschrift, § 34 BetrVG
    • Form und Inhalt:
      • Regel: Inhaltsprotokoll
      • Ausnahme: Wortprotokoll, § 34 Abs. 1 BetrVG
      • Abstimmungsergebnis
    • Anwesenheitsliste 
    • Unterzeichnung
    • Verteiler
    • Einwendungen 


Nutzen

Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Protokollführung und Beschluss­fassung des Betriebsrats.

 

Sie wissen, wie eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift verfasst wird und können ­diese schnell, präzise und verständlich ausformulieren.

TerminOrtFür die RegionDetails 
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