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Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen

Mitbestimmung des Betriebsrats

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

EHZ Rechtsanwälte

Reutlingen

 

Keine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats. So einfach und klar diese Regel erscheint, hat doch jede Kündigungsart ihre Besonderheit. Im Seminar werden die wichtigsten kündigungsrechtlichen Bestimmungen dargestellt und die Reaktionsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats behandelt.


Seminarinhalt

  • Mitbestimmung bei Kündigungen, § 102 BetrVG
  • Vor jeder Kündigung
    • Form / Inhalt
    • Ordentliche / außerordentliche Kündigung
    • Beendigungs- / Änderungskündigung
    • Was ist dem Betriebsrat mitzuteilen
    • Anhörung der betroffenen Person, § 102 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG
    • Rechtsfolge unterbliebener Betriebsratsanhörung
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Schweigen, Bedenken, Widerspruch
    • Widerspruchsgründe, § 102 Abs. 3 BetrVG
    • Form und Fristen für Äußerungen des Betriebsrats
    • Beschlussfassung, §§ 33 und 34 BetrVG
  • Rechtsfolge des Widerspruchs, § 102 Abs. 5 BetrVG
  • Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
  • Besonderer Kündigungsschutz von Mandatsträgern, § 103 BetrVG
  • Sonderkündigungsgeschützte Personen: Schwerbehinderten-, Mutterschutzgesetz, etc.
  • Einzelfragen, §§ 75 Abs. 1, 104 und 111 ff. BetrVG
  • Neue Rechtsprechung zum Beteiligungsrecht bei Kündigungen


Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten kündigungsrechtlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der Praxis.

 

Sie lernen wann und wie Beschäftigte sich gegen Kündigungen wehren können.

 

Sie sind vertraut mit den gesetzlichen Regelungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.

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