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Personelle Einzelmaßnahmen — aktuelle Rechtsprechung

Mitbestimmung des Betriebsrats nach §§ 99 - 101 und 105 BetrVG

Teilnahmevoraussetzung

»Einführung in die Betriebsratsarbeit«


Referenten

EHZ Rechtsanwälte

Reutlingen

 

Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen und Umgruppierungen gehören zum Tagesgeschäft des Betriebsrats. Im Seminar werden die Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen ausführlich behandelt.


Seminarinhalt

  • Voraussetzung der Mitbestimmung
  • Beteiligungsgegenstände: Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Möglichkeiten der Reaktion des Betriebsrats
    • Zustimmungsverweigerung
    • Verweigerungsgründe i.S.d. § 99 Abs. 2 BetrVG
    • Form/Frist
    • Rechtsfolgen
    • Schweigen des Betriebsrats
  • Antrag auf Ersetzung verweigerter Zustimmung
  • Vorläufige personelle Maßnahmen, § 100 BetrVG
  • Antrag auf Aufhebung personeller Maßnahmen, § 101 BetrVG

 


Nutzen

Sie sind in der Lage, die Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten wahrzunehmen.

 

Sie wissen, welche Einflussmöglichkeiten Sie bei Einstellungen, Umgruppierungen und Versetzungen haben.

 

Sie können Ein- oder Umgruppierungen richtig beurteilen.

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