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Was steht im Tarifvertrag?

Die Tarifverträge für Beschäftigte im Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg im Überblick

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I


Referenten

Christian Velsink,

2. Bevollmächtigter, IG Metall Ulm

 

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen rechtsverbindliche Tarifverträge. Aufgabe und Pflicht des Betriebsrats in der täglichen Betriebsratsarbeit ist es, diese Tarifverträge umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen. Die Voraussetzung dazu ist in erster Linie die Kenntnis der geltenden Tarifverträge, ihrer Bestimmungen und ihrer Auslegung. Neben den entsprechenden Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats werden im Seminar auch Grundzüge des Tarifrechts vermittelt. Es richtet sich an Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen aus allen Betrieben im Geltungsbereich der Tarifverträge für Beschäftigte im Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg.

 


Seminarinhalt

  • Wie stehen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag rechtlich im Verhältnis zueinander?
  • Was regelt der einzelne Tarifvertrag?
  • Kennenlernen von Tarifverträgen und einzelnen Regelungen,u. a.:
    • Manteltarifvertrag
    • Tarifvertrag zum Fahrradleasing
  • Konfliktlösungsmodelle in den Tarifverträgen

 


Nutzen

Sie wissen Tarifverträge im deutschen Rechtssystem zu verorten.

Sie lernen ausgewählte Tarifverträge für Beschäftigte im Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg zu lesen und in derBetriebspraxis zu nutzen.

Sie erlangen Rechtssicherheit bei der Umsetzung und Überwachung von tarifvertraglichen Bestimmungen.

 

TerminOrtFür die RegionDetails 

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