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Datenschutz im Betriebsratsbüro

Teilnahmevoraussetzung

Betriebsräte I


Referenten

Willi Ruppert,

IMU Institut GmbH

 

Hinweis

Maximal 14 Teilnehmende

Entsprechend einem BAG-Urteil darf der Betriebsrat nicht vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Für den Betriebsrat gilt das Bundesdatenschutzgesetz/EU-DSGVO aber in seinen Anforderungen ebenfalls. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen der Betriebsrat aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen hat und wie die Umsetzung aussehen könnte.
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung insbesondere der folgenden gesetzlichen Bestimmungen vermittelt: BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6;
BDSG/EU-DSGVO.

 


Seminarinhalt

  • Grundlagen Datenschutz; EU-DSGVO
  • Organisation des Datenschutzes im Betriebsratsbüro
  • Datensicherheit
    • Absicherung des PCs des Betriebsrats
    • Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung
    • Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails
    • Veröffentlichungen im Intranet
  • Rechtsprechung zum Verhältnis Betriebsrat – betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebsrat
  • Datenschutzkonzept des Betriebsrats
  • Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen

 


Nutzen

Sie haben einen Überblick über die recht­­lichen Anforderungen rund um das Thema Datenschutz im Betriebsratsbüro.
Sie wissen, wie das Thema Datensicher­heit technisch und organisatorisch um­ge­setzt werden kann.
Die Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven Datenschutz im Betriebsratsbüro werden aufgezeigt. 

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