Tarifvertrag zur Qualifizierung für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden Württemberg von 2021
Vor dem Hintergrund ständig veränderter Prozesse, Fertigungsverfahren und Arbeitsabläufen stehen Beschäftigte nicht selten vor der Frage von Veränderungen in ihrer eigenen Arbeitsaufgabe. Ziel des Seminars ist es, die Möglichkeiten des Tarifvertrag »Qualifizierung« aufzuzeigen und für den Betriebsrat und damit auch für das Unternehmen eine systematische Vorgehensweise zu entwickeln. Dieses Seminar richtet sich an Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretung aus allen Betrieben im Geltungsbereich der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg.
Seminarinhalt
- Tarifvertrag zur Qualifizierung
- Betriebliche Weiterbildung im Sinne des Tarifvertrags
- Ermittlung von betrieblichen Qualifizierungsbedarfen
- Vereinbarung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Erhaltungs- und Anpassungsqualifizierung nach dem Tarifvertrag
- Persönliche Weiterbildung, geförderte und ungeförderte Bildungsteilzeit
- Umsetzung des Tarifvertrags im Betrieb, alternative Mittelverwendung aus dem Tarifvertrag »Anspruchsvoraussetzungen«
- Möglichkeiten der Nutzung von Fördermitteln und Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
- Persönliche Weiterbildung – Befristete Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage
- Gemeinsame Agentur der Tarifvertragsparteien zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Fragen der Berufsbildung- Förderung der Berufsbildung nach §96 BetrVG
- Förderung der Berufsbildung nach §96 BetrVG
- Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung nach §97 BetrVG
- Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen nach §98 BetrV
Nutzen
Ziel des Seminars ist es, die Möglichkeiten des Tarifvertrag »Qualifizierung« aufzuzeigen und für den Betriebsrat und damit auch für das Unternehmen eine systematische Vorgehensweise zu entwickeln.
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