Psychische Gesundheit der Beschäftigten
Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) über Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sind Rahmenvorschriften, bei denen der Betriebsrat durch betriebliche Regelungen mitzubestimmen hat. Psychische Fehlbelastungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Diese gesetzliche Konkretisierung aus 2013 macht noch einmal deutlich, wie wichtig der Bereich der psychischen Fehlbelastungen in der heutigen Arbeitswelt ist. Über die Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat die Möglichkeit, die betriebliche Umsetzung als Ganzes mitzugestalten. Im Seminar werden neben den Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung auch Tipps zur praktischen Umsetzung in der Gefährdungsbeurteilung vermittelt.
Seminarinhalt
- Rechtsgrundlagen und BAG-Urteile zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz, insbesondere §§ 5 und 12 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, BAG 1 ABR 13 / 03
- Inhalte und Struktur einer Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG
- Praxisbeispiele und Erfahrungen
- Arbeitswissenschaft und psychische Belastungen
- Bedeutung der rechtlichen Vorgaben
- Strategien bei der praktischen Umsetzung
Nutzen
Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kennen.
Sie kennen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Gefährdungs beurteilung.
Sie wissen, was die wesentlichen Bestandteile einer »guten« Betriebsvereinbarung sind und wie diese durchgesetzt werden können.
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