Altersverdienstsicherung in der Metall- und Elektroindustrie
Rechtsgrundlage, Berechnungslogik und Veränderungen durch die Novellierung des Manteltarifvertrags
Die tarifliche Altersverdienstsicherung ist für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsbedingungen. So einfach das Prinzip, so kompliziert ist es im Einzelnen: Wie berechnen sich die Alterssicherungsbeträge bei Schichtbeschäftigten? Welche Entgeltbestandteile gehen in den Altersicherungsbetrag ein, welche nicht? Wie erfolgt die Alterssicherung im Einzelnen? Das Seminar soll Betriebsräten die Details des Tarifvertrags näherbringen, um sie in die Lage zu versetzen, ihrem gesetzlichen Auftrag der Überwachung der Einhaltung tariflicher Normen nachzukommen. Durch die Novellierung des Manteltarifvertrags stellen sich zudem in den Betrieben neue Umsetzungsfragen und etwaige Anpassungsnotwendigkeiten, die durch die Betriebsräte begleitet werden müssen. Hier soll das Seminar die Betriebsräte entsprechend vorbereiten.
Seminarinhalt
- Überwachung der Einhaltung tariflicher Normen als Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
- Altersverdienstsicherung gemäß Manteltarifvertrag der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie
- Veränderungen durch die Novellierung des Manteltarifvertrags und ihre Folgen
- Rechenbeispiele und praktische Fragen
Nutzen
Sie kennen die Details der Alterssicherung und können Beschäftigte entsprechend beraten.
Sie können die Einhaltung des Manteltarifvertrags wirksam kontrollieren.
Sie können die Anpassung nach der Novellierung des Manteltarifvertrags im Sinne der Beschäftigten begleiten.
Termin | Ort | Für die Region | Details |
---|