Arbeits- und Gesundheitsschutz I
Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Aufgabenfelder der Arbeitnehmervertretung. Schwerpunkt des Seminars sind die Handlungsfelder des Betriebsrats und die inner- und außerbetrieblichen Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick.
Seminarinhalt
- Was ist Gesundheit?
- Arbeitsbelastungen und ihre möglichen Folgen für den menschlichen Organismus
- Zahlen und Daten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Frühverrentungen)
- Typische Arbeitsbelastung in der Metall-, Holz- und Textilindustrie und im Metallhandwerk
- Gesetzliche Grundlagen
- Europäische Richtlinien und bundesdeutsche Gesetzgebung
- Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und deren Aufbau, u. a.:
- Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen
- Arbeitssicherheitsschutz und Arbeitsstättenverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerke
- Normen, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und Berufserkrankungen
- Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers, der Beschäftigten, des Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkräfte etc.
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen (ArbSchG)
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (§ 11 ASiG)
- Aufgaben, Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Überwachungsaufgaben nach § 80 BetrVG
- Mitwirkung und Mitbestimmung nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 89, 90 und 91 BetrVG
- Die Zusammenarbeit der Betriebsratsmitglieder mit der Unternehmensleitung, mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten (§ 9 ASiG) sowie der staatlichen Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaften (§ 89 BetrVG)
Nutzen
Sie lernen die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kennen.
Sie erfahren, wie man den Arbeits- und Gesundheitsschutz sinnvoll und effektiv im Betrieb organisiert.
Sie erkennen Arbeitsbelastungen frühzeitig und wissen, wie Sie Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchsetzen können.
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