Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in der Praxis

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist Anlaufstelle für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Betriebsrat sowie Bindeglied zu zahlreichen externen Stellen. Neben guten Rechtskenntnissen braucht es daher eine funktionierende Arbeitsorganisation, verlässliche Kommunikationswege und klare Strukturen für die tägliche Praxis. Das Seminar vermittelt, wie die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung effizient, rechtssicher und nachhaltig gestaltet werden kann. Im Mittelpunkt stehen die Organisation der eigenen Arbeit, die Zusammenarbeit mit betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren sowie die praktische Umsetzung der Beteiligungsrechte der SBV. 

Seminarinhalt

  • Rechtsstellung und Arbeitsgrundlagen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 SGB IX 
  • Sachliche Ausstattung und Büroausstattung nach nach § 179 Abs. 9 SGB IX 
  • Datenschutz und Dokumentation in der SBV-Arbeit 
  • Beteiligungs-, Rede- und Teilnahmerechte in betrieblichen Gremien 
  • Aufgabenverteilung und Heranziehung der Stellvertretung nach § 178 Abs. 1 SGB IX 
  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Arbeitgeber und externen Unterstützungssystemen 
  • Planung und Durchführung der Versammlung der schwerbehinderten Menschen nach § 178 Abs. 6 SGB IX 
  • Rechtssichere Korrespondenz und Organisation wiederkehrender Aufgaben 

Dein Vorteil

Du organisierst die Arbeit der SBV strukturiert und rechtssicher. 
Du nutzt die Beteiligungsrechte der SBV sicher und wirksam in der betrieblichen Praxis. 
Du entwickelst tragfähige Arbeitsstrukturen für eine erfolgreiche Interessenvertretung. 

 

Teilnahmevoraussetzung 
»Teilhabepraxis I« 

 

Seminare

TerminOrtKostenFür die RegionReferenten
30.06. - 02.07.2027
Beginn: 09:00 Uhr
BJ026 - 270626
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Dorint Parkhotel Jordanbad
Biberach
Seminargebühr: 920,00 € *
Übernachtung: 239,24 € *
Verpflegung: 350,04 € *
Alle RegionenFrank Lönnies
Tim Peters
*Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX