Was steht im Tarifvertrag?
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen rechtsverbindliche Tarifverträge. Aufgabe und Pflicht des Betriebsrats in der täglichen Betriebsratsarbeit ist es, diese Tarifverträge umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen. Die Voraussetzung dazu ist in erster Linie die Kenntnis der geltenden Tarifverträge, ihrer Bestimmungen und ihrer Auslegung. Neben den entsprechenden Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats werden im Seminar auch Grundzüge des Tarifrechts vermittelt. Es richtet sich an Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen aus allen Betrieben im Geltungsbereich der Tarifverträge der Holz- und Kunststoffindustrie Baden-Württemberg.
Seminarinhalt
- Zusammenwirken von Grundgesetz, Tarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträgen
- Das rechtliche Verhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
- Zustandekommen und Inhalte von Tarifverträgen
- Kennenlernen von Tarifverträgen, u. a.:
- Manteltarifvertrag
- Urlaubsabkommen, Freizeitregelungen, Arbeitszeitregelungen
- Tarifvertrag Demografie
- Tarifvertrag Friedenspflicht
- Konfliktlösungsmodelle in den Tarifverträgen
Dein Vorteil
Du weißt Tarifverträge im deutschen Rechtssystem zu verorten.
Du lernst ausgewählte Tarifverträge der Holz- und Kunststoffindustrie zu lesen und in der Betriebspraxis zu nutzen.
Du erlangst Rechtssicherheit bei der Umsetzung und Überwachung von tarifvertraglichen Bestimmungen.
Teilnahmevoraussetzung
»Einführung in die Betriebsratsarbeit«
Seminare
| Termin | Ort | Kosten | Für die Region | Referenten | ||
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| 15.11. - 17.11.2027 Beginn: 09:00 Uhr PS046 - 270546 | Landhotel & Seminarpark RÖSSLE Stimpfach-Rechenberg | Seminargebühr: 840,00 € * Übernachtung: 209,34 € * Verpflegung: 302,55 € * | Alle Regionen | Frederic Striegler Heidrun Heyer |
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX