Führung und psychische Gesundheit

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Moderne Arbeitswelten setzen auf moderne Führungssysteme. Agile Methoden, indirekte Steuerung und projektförmige Arbeitsorganisation prägen die aktuellen Veränderungen. Die Führungskräfte selbst nehmen nach wie vor eine zentrale Rolle ein: im direkten persönlichen Kontakt beeinflussen sie das Befinden und Verhalten der Beschäftigten. Dabei kommt es nicht nur auf den Führungsstil an, sondern vor allem auch auf die zugrundeliegende Haltung und die Wertorientierung. Im Seminar werden die Zusammenhänge der psychischen Faktoren der Gefährdungsbeurteilung, dem Führungsverhalten und der psychischen Beanspruchung am Arbeitsplatz dargestellt. 

Seminarinhalt

  • Moderne Führungssysteme: Agile Führung, Führungskraft als Coach und Trainer, Arbeiten in SCRUM-Teams 
  • Unterschiedliche Führungsstile: Wirkung auf Gesundheit, Wohlbefinden und Motivation der Beschäftigten 
  • Arbeitswissenschaftliche Grundlagen: Führung als soziale Unterstützung oder zusätzliche Belastung? 
  • Rechtliche Bedeutung der Führungsaufgabe und Verantwortung nach § 3 ArbSchG 
  • Umsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i. V. m. § 5 ArbSchG 
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Dein Vorteil

Du kennst die Bedeutung von Führungsverhalten für die psychische Gesundheit der Beschäftigten. 
Du lernst unterschiedliche Führungsstile und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten kennen. 
Du erfährst, wie die Mitbestimmung und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zu einer aktiven Rolle des Betriebsrats im Gesundheitsschutz führt. 

 

 

Teilnahmevoraussetzung 
»Einführung in die Betriebsratsarbeit« oder »Teilhabepraxis I«, 
»Arbeits- und Gesundheitsschutz I« 

Seminare

TerminOrtKostenFür die RegionReferenten
24.02. - 26.02.2027
Beginn: 09:00 Uhr
JH008 - 270708
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Berghotel Jägerhof
Isny im Allgäu
Seminargebühr: 920,00 € *
Übernachtung: 255,14 € *
Verpflegung: 350,69 € *
Alle RegionenJonas Rauch
*Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX