Zusammenarbeit von Betriebsrat, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt: Die DGUV Vorschrift 2 in der betrieblichen Praxis nutzen
Wie oft kommt eigentlich der Betriebsarzt? Ist die Sicherheitsfachkraft oft genug bei uns im Betrieb? Wie hoch ist die Grundbetreuung für unseren Betrieb? Wie wird die betriebsspezifische Betreuung festgelegt? Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften im Betrieb. Dieses Seminar vermittelt die praxisnahe Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 und zeigt die Möglichkeiten auf, als Betriebsrat hierbei mitzuwirken.
Seminarinhalt
- Aufbau und Inhalte der DGUV Vorschrift 2
- Ermittlung und Aufteilung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung
- Mitbestimmung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Praxisnahe Beispiele zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Dein Vorteil
Du lernst die DGUV Vorschrift 2 und ihre Bedeutung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen.
Du kennst Eure Rechte und Aufgaben als Betriebsrat bei der praktischen Umsetzung der DGUV Vorschrift 2.
Teilnahmevoraussetzung
»Einführung in die Betriebsratsarbeit« oder »Teilhabepraxis I«,
»Arbeits- und Gesundheitsschutz I«
Seminare
| Termin | Ort | Kosten | Für die Region | Referenten | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 19.04. - 21.04.2027 Beginn: 09:00 Uhr WT016 - 270316 | Hotel Tannenhof Weiler-Simmerberg im Allgäu | Seminargebühr: 920,00 € * Übernachtung: 242,00 € * Verpflegung: 308,20 € * | Alle Regionen | Jonas Rauch |
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX