Erfolgreiche Gesprächsführung in der Betriebsratsarbeit

Gespräche mit Beschäftigten, Vorgesetzten und dem Arbeitgeber gehören zum Alltag der Betriebsratsarbeit. Betriebsratsmitglieder beraten Beschäftigte, nehmen Beschwerden entgegen, moderieren Diskussionen und vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Eine zielgerichtete und konstruktive Gesprächsführung ist dabei ein wichtiges Handwerkszeug. Das Seminar vermittelt grundlegende Methoden der Gesprächsführung für typische Situationen der Betriebsratsarbeit. Im Mittelpunkt stehen praktische Übungen, die Reflexion des eigenen Kommunikationsverhaltens und die Anwendung verschiedener Gesprächstechniken anhand betrieblicher Beispiele. 

Seminarinhalt

  • Gesprächsführung als Instrument erfolgreicher Betriebsratsarbeit nach §§ 2, 74 und 80 BetrVG 
  • Beratung von Beschäftigten sowie Aufnahme und Behandlung von Beschwerden nach §§ 84 und 85 BetrVG 
  • Aktives Zuhören und Fragetechniken zur Informationsgewinnung 
  • Argumentations- und Kommunikationstechniken für Gespräche mit Beschäftigten und dem Arbeitgeber 
  • Umgang mit Konflikten, Einwänden und rhetorischen »Totschlagargumenten« 
  • Körpersprache und nonverbale Kommunikation 
  • Moderation von Betriebsratssitzungen und Diskussionen nach §§ 29 und 30 BetrVG 
  • Praxisübungen zu Beratungs-, Konflikt- und Verhandlungsgesprächen 
  • Optionale Videoanalyse zur Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens 

Dein Vorteil

Du führst Gespräche strukturierter, zielgerichteter und souveräner. 
Du stärkst Deine Argumentations- und Konfliktlösungskompetenz für die Betriebsratsarbeit. 
Du gewinnst Sicherheit in Beratungs-, Beschwerde- und Verhandlungssituationen. 

 

Teilnahmevoraussetzung 
»Einführung in die Betriebsratsarbeit« 

 

Seminare

TerminOrtKostenFür die RegionReferenten
23.06. - 25.06.2027
Beginn: 09:00 Uhr
BJ025 - 270325
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Dorint Parkhotel Jordanbad
Biberach
Seminargebühr: 920,00 € *
Übernachtung: 239,24 € *
Verpflegung: 350,04 € *
Alle RegionenNils-Christian Noack
*Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX