Modulseminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit (Betriebsräte I – Modul 1 und 2)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der dazugehörigen Rechtsprechung zur Stellung des Betriebsrats als Interessenvertretung abhängig Beschäftigter im Betrieb.
Seminarinhalt
- Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
- Entstehung und Zweck einer demokratischen Betriebsverfassung
- Funktionen, Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern sowie des gesamten Gremiums
- Positionsbestimmung des Betriebsrats als Interessenvertretung der Beschäftigten
- Die Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im allgemeinen Überblick
- Pflichten des Arbeitgebers aus dem Betriebsverfassungsgesetz im allgemeinen Überblick
- Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit
Die Seminarinhalte werden in zwei Modulen vermittelt.
Dein Vorteil
Du erhältst einen Überblick über die Funktionen, die Rechte und die Aufgaben des Betriebsrats.
Du lernst die wichtigsten Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und mögliche Handlungsfelder des Betriebsrats kennen.
Du erfährst, wie Du die Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit beteiligst und mit den Gewerkschaften zusammenarbeitest.
Hinweis
Die beiden Module können ausschließlich als Einheit gebucht werden.
Inklusive BIKO-Starterpaket
Seminare
| Termin | Ort | Kosten | Für die Region | Referenten | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 28.09. - 29.09.2026 Beginn: 09:00 Uhr MOD030 - 260330 - T2 | IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben Friedrichshafen | Seminargebühr: 476,00 € * Verpflegung: 130,00 € * | Friedrichshafen-Oberschwaben und Singen | Helene Sommer | ||
| 03.06. - 04.06.2027 Beginn: 09:00 Uhr MOD016 - 270516 - T2 | Dorint Parkhotel Jordanbad Biberach | Seminargebühr: 484,00 € * Übernachtung: 119,00 € * Verpflegung: 214,00 € * | Friedrichshafen-Oberschwaben und Singen | Nico Bucher |
Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX