Modulseminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit (Betriebsräte I – Modul 1 und 2)

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der dazugehörigen Rechtsprechung zur Stellung des Betriebsrats als Interessenvertretung abhängig Beschäftigter im Betrieb.

Seminarinhalt

  • Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung
  • Entstehung und Zweck einer demokratischen Betriebsverfassung
  • Funktionen, Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern sowie des gesamten Gremiums
  • Positionsbestimmung des Betriebsrats als Interessenvertretung der Beschäftigten
  • Die Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im allgemeinen Überblick
  • Pflichten des Arbeitgebers aus dem Betriebsverfassungsgesetz im allgemeinen Überblick
  • Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit

Die Seminarinhalte werden in zwei Modulen vermittelt.

Dein Vorteil

Du erhältst einen Überblick über die Funktionen, die Rechte und die Aufgaben des Betriebsrats.
Du lernst die wichtigsten Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und mögliche Handlungsfelder des Betriebsrats kennen.
Du erfährst, wie Du die Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit beteiligst und mit den Gewerkschaften zusammenarbeitest.

Hinweis
Die beiden Module können ausschließlich als Einheit gebucht werden.

Inklusive BIKO-Starterpaket

Seminare

TerminOrtKostenFür die RegionReferenten
28.09. - 29.09.2026
Beginn: 09:00 Uhr
MOD030 - 260330 - T2

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IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben
Friedrichshafen
Seminargebühr: 476,00 € *
Verpflegung: 130,00 € *
Friedrichshafen-Oberschwaben und SingenHelene Sommer
03.06. - 04.06.2027
Beginn: 09:00 Uhr
MOD016 - 270516 - T2
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Dorint Parkhotel Jordanbad
Biberach
Seminargebühr: 484,00 € *
Übernachtung: 119,00 € *
Verpflegung: 214,00 € *
Friedrichshafen-Oberschwaben und SingenNico Bucher
*Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX