Ausstieg aus dem Arbeitsleben – Altersteilzeit, Rente & Co. – Herausforderungen für die betriebliche Interessenvertretung

Viele Beschäftigte befassen sich deutlich vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersrente mit dem Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Zu Recht, denn der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand wirft vielfältige Fragen auf, insbesondere bei Nutzung von Altersteilzeitmodellen oder gar frühzeitigerem Ausstieg in Form von Abfindungsangeboten. Das Seminar bietet einen Überblick über verschiedene Ausstiegsmodelle je nach persönlicher oder betrieblicher Situation, bspw. im Falle eines unausweichlichen sozialverträglichen Personalabbaus oder auch für langzeiterkrankte Beschäftigte. Dabei stehen Altersteilzeitvereinbarungen, der Übergang in Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld), die Auswirkungen von Abfindungszahlungen auf die Sozialleistungsansprüche sowie Erwerbsminderungs- und Schwerbehindertenbelange in der täglichen Praxis des Betriebs im Vordergrund.

Seminarinhalt

  • Einstieg in die Grundlagen des Rentenrechts
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei:
    • Älter werdenden Belegschaften nach § 80 BetrVG
    • Personalplanung und Beschäftigungssicherung nach §§ 92, 92a BetrVG
    • Kündigungen und Betriebsänderungen nach §§ 102, 111 i. V. m. 112 BetrVG
  • Ausstiegsmodelle: Voraussetzungen, sozialrechtliche Folgen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Aufhebungsverträge
    • Altersteilzeit nach Altersteilzeitgesetz und TV FlexÜ
    • Regelaltersrente
  • Ausstieg aus dem Beschäftigungsverhältnis bei Krankheit
    • Leistungen der Krankenversicherung
    • Auswirkungen des Krankengeldbezugs auf die Rentenzahlung
    • Übergang ins Arbeitslosengeld
  • Umgang und Wirkung von betrieblicher Altersvorsorge

Dein Vorteil

Du erhältst einen Überblick über mögliche Ausstiegsmodelle aus dem Arbeitsleben für Beschäftigte und deren Rechtsgrundlagen.
Du lernst, Beschäftigte im Ausstieg zu begleiten und zu beraten.
Du erfährst, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten dir als Betriebsrat dabei zuteil werden.

Teilnahmevoraussetzung
»Einführung in die Betriebsratsarbeit«

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