Die Betriebsänderung nach § 111 BetrVG Sozialplan und Interessenausgleich und tarifliche Möglichkeiten zur Krisenbewältigung
Mit der Ankündigung einer Betriebsänderung sind für die betriebliche Interessenvertretung unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung verbunden. Fragen zu Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
werden im Seminar behan-delt, um im konkreten Fall die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können.
Seminarinhalt
- Seminarinhalt
- Was ist eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?
- Was ist unter einem Interessenausgleich zu verstehen?
- Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen
- Zusammenhänge zwischen Interessenausgleich und Sozialplan
- Was sind die Inhalte eines Sozialplans?
- Was heißt Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für die Beschäftigten?
- Die Rechte des Betriebsrats gemäß §§ 111, 112 und 112a sowie § 113 BetrVG
- Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung durch Anwendung von Tarifverträgen
Dein Vorteil
Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt und kennen die Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrats.
Sie kennen die Vor- und Nachteile der Instrumente Sozialplan und Interessenausgleich und wissen, wie diese in der betrieblichen Praxis sinnvoll eingesetzt werden können.
In Krisenzeiten können Sie kompetent auf eventuell beabsichtigte Massenentlassungen reagieren.