Die Betriebsänderung nach § 111 BetrVG Sozialplan und Interessenausgleich und tarifliche Möglichkeiten zur Krisenbewältigung

Mit der Ankündigung einer Betriebsänderung sind für die betriebliche Interessenvertretung unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung verbunden. Fragen zu Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
werden im Seminar behan-delt, um im konkreten Fall die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können.

Seminarinhalt

  • Seminarinhalt
  • Was ist eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?
  • Was ist unter einem Interessenausgleich zu verstehen?
  • Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen
  • Zusammenhänge zwischen Interessenausgleich und Sozialplan
  • Was sind die Inhalte eines Sozialplans?
  • Was heißt Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für die Beschäftigten?
  • Die Rechte des Betriebsrats gemäß §§ 111, 112 und 112a sowie § 113 BetrVG
  • Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung durch Anwendung von Tarifverträgen

Dein Vorteil

Du weißt, wann eine Betriebsänderung auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt und kennst die Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrats.
Du kennst die Vor- und Nachteile der Instrumente Sozialplan und Interessenausgleich und weißt, wie diese in der betrieblichen Praxis sinnvoll eingesetzt werden können.
In Krisenzeiten kannst Du kompetent auf eventuell beabsichtigte Massenentlassungen reagieren.

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