Personen- und krankheitsbedingte Kündigungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Rahmen dieses Seminars erwerben die Betriebsräte fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekte der personenbedingten Kündigung sowie des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Dadurch werden sie in die Lage versetzt, ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen und die Interessen der Belegschaft bestmöglich zu vertreten.

Personen- und krankheitsbedingte Kündigungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Einführung in die personen- und krankheitsbedingte Kündigung
    • Definition und rechtliche Grundlagen
    • Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten (verhaltens- und betriebsbedingt)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • Wichtige Paragraphen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    • Mitbestimmung bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG im Bezug auf personenbedingte Kündigungen
  • Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung
    • Häufige Kurzzeiterkrankungen
    • Langzeiterkrankungen
    • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    •  Grobe Orientierung der Ziele und des Ablauf des BEM
    •  Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung
    •  Rolle des Betriebsrats im BEM-Prozess
  • Praxisbeispiele und Lösungsansätze
    • Analyse von Gerichtsurteilen
    • Diskussion von realen Fällen und Lösungsansätzen
  • Strategien zur Vermeidung von krankheitsbedingten Kündigungen
    •  Präventive Maßnahmen und Gesundheitsförderung
    • Unterstützung durch den Betriebsrat

Seminare

TerminOrtKostenFür die RegionReferenten
09.06.2027
Beginn: 09:00 Uhr
TS0906 - 270323
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Bürgerheim Biberach
Biberach
Seminargebühr: 290,00 € *
Verpflegung: 58,42 € *
Friedrichshafen-Oberschwaben und SingenRobert Bäuerlein
10.06.2027
Beginn: 09:00 Uhr
TS1006 - 270423
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Hotel Gerbe
Friedrichshafen
Seminargebühr: 290,00 € *
Verpflegung: 65,72 € *
Friedrichshafen-Oberschwaben und SingenRobert Bäuerlein
*Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX