Wirtschaftsausschuss und Personalplanung Rechte und Pflichten aus § 106 BetrVG

Die Zieldaten eines Unternehmens und deren Umsetzung erfordern eine korrespondierende Personalplanung. Das Unternehmen hat dem Wirtschaftsausschuss die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen und mit ihm zu beraten. Der Wirtschaftsausschuss muss seinen Beitrag leisten und sein Beratungsrecht qualifiziert ausüben können, um den Betriebsrat sachgerecht zu informieren und bei der Personalplanung nach § 92 BetrVG zu unterstützen. Personalplanung gewinnt an Bedeutung und kann vorausschauend betriebliche und soziale Probleme lösen.

Seminarinhalt

  • Inhalt der Unterrichtungsverpflichtung
  • Zeitpunkt der Unterrichtungsverpflichtung
  • Erforderliche Unterlagen – Einbeziehung und Nutzung von vorhandenen Personaldatenbanken
  • Abgrenzung zur betrieblichen Personalplanung des § 92 BetrVG
  • Gegenstand und Instrumente der betrieblichen Personalplanung
  • Zusammenwirken der unternehmerischen und betrieblichen Personalplanung
  • Vorschläge des Wirtschaftsausschusses zu den Auswirkungen der Planung und der Umsetzung der Unternehmensziele
  • Unterrichtung des Betriebsrats als dessen Hilfsorgan

Dein Vorteil

Du kennst die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und wendest die Informationen aus dem Wirtschaftsausschuss zielgerichtet für eine Personalplanung an.

Teilnahmevoraussetzung
»Einführung in die Betriebsratsarbeit«

Seminare

TerminOrtKostenFür die RegionReferenten
12.10.2027
Beginn: 09:00 Uhr
TS1210 - 270441
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Bürgerheim Biberach
Biberach
Seminargebühr: 290,00 € *
Verpflegung: 58,42 € *
Alle Regionen
*Alle Preise verstehen sich pro Person und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX